Übertrittsbedingungen aus der Klasse 4, gültig ab dem Schuljahr 2009/2010
Ins Gymnasium In die Realschule
Übertrittszeugnis: Für alle Schüler am ersten Unterrichtstag des Monats Mai, am letzten Unterrichttag
der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar (2010/2011 ist es der
21. Januar) erhalten die Schüler der 4. Klasse eine Zwischeninformation zum
Leistungsstand. Das Zwischenzeugnis entfällt.
Übertrittsempfehlung: Durchschnitt aus D, Ma, HSU
mindestens 2,33 mindestens 2,66
Probeunterricht: Ohne Übertrittsempfehlung muss der Probeunterricht besucht werden. Er gilt als
bestanden, wenn in Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Gesamt-
note 3 und einmal die Gesamtnote 4 erreicht wurde. Die Schüler können aber
auf Wunsch der Eltern auch aufgenommen werden, wenn in beiden Fächern
mindestens die Gesamtnote 4 erreicht wurde.
Näheres zum Schulwechsel unter: www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html